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   BVerwG, 26.03.2009 - 7 C 8.08   

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https://dejure.org/2009,3259
BVerwG, 26.03.2009 - 7 C 8.08 (https://dejure.org/2009,3259)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 7 C 8.08 (https://dejure.org/2009,3259)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 7 C 8.08 (https://dejure.org/2009,3259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; AtG § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a bis 1d; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 und 2, § 144 Abs. 4
    Kernkraftwerk; Reststrommenge; Übertragung; Zustimmung; Atomgesetznovelle; Konsensvereinbarung; Mülheim-Kärlich; Genehmigung; Stilllegung; Auslegung; wirtschaftliche Verwertbarkeit; Verhältnismäßigkeit; Ungleichbehandlung; Rechtfertigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Atomgesetznovelle; Auslegung; Genehmigung; Kernkraftwerk; Konsensvereinbarung; Mülheim-Kärlich; Rechtfertigung; Reststrommenge; Stilllegung; Ungleichbehandlung; Verhältnismäßigkeit; Zustimmung; wirtschaftliche Verwertbarkeit; Übertragung

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Reststrommenge des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich in Kernkraftwerke; Vereinbarkeit der Sonderregelung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich mit dem Verfassungsrecht; Verfassungsmäßigkeit der Behandlung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich ...

  • Judicialis

    AtG § 7 Abs. 1d; ; AtG Anlage 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Atomrecht: Übertragung der Reststrommenge des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich in Kernkraftwerke; Vereinbarkeit der Sonderregelung für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich mit dem Verfassungsrecht; Verfassungsmäßigkeit der Behandlung des Kernkraftwerks ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Reststrommengen aus dem Mülheim-Kärlich-Kontingent für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A

  • zeit.de (Pressebericht, 26.03.2009)

    Atomkonsens: Kein Aufschub für Biblis und Brunsbüttel

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine längeren Laufzeiten für das Kernkraftwerk Biblis A bzw. Brunsbüttel durch Übertragung von Reststrommengen aus Mülheim-Kärlich

  • zeit.de (Pressekommentar, 26.03.2009)

    Urteil zu Laufzeiten: Rückschlag für die Atomlobby

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 921
  • DVBl 2009, 795
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 11.09.2001 - BT-Drs 14/6890
    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 7 C 8.08
    Dass die Aufzählung der Kernkraftwerke in der Fußnote zu Anlage 3 abschließend ist, obwohl der Begriff "nur" in der Fußnote fehlt und lediglich in der Maßgabe enthalten ist, folgt aus der Absicht des Gesetzgebers, mit der Atomgesetznovelle 2002 die wesentlichen Elemente der Konsensvereinbarung vom 14. Juni 2000 umzusetzen (BTDrucks 14/6890 S. 1, 13 bis 15).

    Zu den wesentlichen Elementen der Konsensvereinbarung, an deren Inhalt der Gesetzgeber nicht gebunden war, aber gleichwohl anknüpfen durfte, gehörte unstreitig auch die Regelung zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich unter Ziffer II. 5. Die lapidare Formulierung in der Gesetzesbegründung, "Absatz 1d setzt in Verbindung mit der neuen Anlage 3 zum AtG die Vereinbarung vom 14. Juni 2000 zu Mülheim-Kärlich, einschließlich der Beschränkungen der Übertragungsmöglichkeiten, um" (BTDrucks 14/6890 S. 21), lässt durch den vollständigen Verzicht auf eine weitergehende Begründung erkennen, dass die Konsensvereinbarung in diesem Punkt inhaltlich ohne Änderung übernommen werden sollte.

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 7 C 8.08
    Geschützt wird allein der konkret vorhandene Bestand (BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 - BVerfGE 95, 173 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Mit Urteil vom 26. März 2009 (- BVerwG 7 C 8.08 -, NVwZ 2009, S. 921) habe er entschieden, dass die Reststrommenge des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich gemäß § 7 Abs. 1d AtG nur auf die in der Fußnote der Anlage 3 zum Atomgesetz aufgeführten Kernkraftwerke übertragen werden dürfe und dass die insoweit für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich getroffene Sonderregelung mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei.
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